Stand- sicherheits-Prüfung Grabdenkmäler
auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Wawern
Die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern, gemäß § 9 Abs. 2 der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 aus der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien steht wieder bevor. Alle Grabnutzungsberechtigten haben die Möglichkeit, an dieser Prüfung teilzunehmen. Zur Wahrung der Neutralität wird diese Prüfung durch ein unabhängiges
Institut durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte im selben Maße wie die Stadt/Gemeinde zur Grabdenkmalkontrolle verpflichtet ist und bei der sich daraus ergebenden gesamtschuldnerischen Haftung, der Grabnutzungsberechtigte nach der Friedhofsordnung für Schadensansprüche Dritter alleine haftet.
Quelle: Prümer Rundschau, Ausgabe 16/2026, Seite 24